Unsere Rechtsgebiete

Anwalt für Strafrecht in Zürich

Ein Strafverfahren kann mit einer Vorladung, Hausdurchsuchung oder einem Strafbefehl beginnen. Neben einer Strafe können Freiheit, beruflicher Ruf, Führerausweis und Aufenthaltsstatus betroffen sein. Eine frühe Beratung hilft, Rechte zu wahren und die Verteidigung vorzubereiten.

Beratung & Vertretung

Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht in Zürich

Als Anwalt für Strafrecht in Zürich vertreten wir beschuldigte Personen gegenüber Polizei, Staatsanwaltschaft und Gerichten. Bei uns erhalten Sie eine persönliche Einschätzung der Vorwürfe, Beweise und möglichen Folgen.

Wobei wir sie begleiten

Unsere Leistungen als Anwalt für Strafrecht

Schweizer Strafrecht und Strafverfahren

Das materielle Strafrecht bestimmt, welches Verhalten strafbar ist. Die Strafprozessordnung regelt die Untersuchung und gerichtliche Beurteilung. Neben dem Strafgesetzbuch gelten Spezialgesetze, etwa im Strassenverkehrs- oder Betäubungsmittelrecht.

Bis zur rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung. Die Behörden müssen belastende und entlastende Umstände untersuchen. Die Verteidigung prüft Beweise und Verfahrensschritte und stellt notwendige Anträge.

Anwalt für Strafrecht ab der ersten Einvernahme

Beschuldigte dürfen die Aussage und ihre Mitwirkung verweigern und bereits zur ersten polizeilichen Einvernahme eine Verteidigung beiziehen. Ob eine Aussage sinnvoll ist, hängt von Vorwurf, Beweislage und Verfahrensstand ab.

Ein Anwalt für Strafrecht erläutert diese Rechte, begleitet die Befragung und prüft das Protokoll. Vorschnelle Erklärungen lassen sich später häufig nur schwer korrigieren. Aussagen sollten nur bestätigt werden, wenn das Protokoll sie vollständig und richtig wiedergibt.

Notwendige und amtliche Verteidigung

Bei bestimmten schweren Vorwürfen oder eingeschränkter Fähigkeit zur eigenen Interessenwahrung ist eine Verteidigung gesetzlich vorgeschrieben. Fehlen finanzielle Mittel, kommt unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine amtliche Verteidigung infrage. Eine spätere Rückzahlung ihrer Kosten kann verlangt werden, soweit die finanzielle Lage dies erlaubt. Wünsche zur Person des amtlichen Rechtsbeistands können angebracht werden.

Hausdurchsuchung und Beschlagnahme

Hausdurchsuchungen und die Sicherstellung von Unterlagen oder Geräten greifen erheblich in Privatsphäre und Geschäftsbetrieb ein. Zu prüfen sind Durchsuchungsbefehl, Umfang und Verzeichnis der sichergestellten Gegenstände.

Bei geschützten Geheimnissen kann eine rechtzeitig verlangte Siegelung in Betracht kommen. Die Verteidigung prüft Rechtsgrundlage, Verhältnismässigkeit und mögliche Rechtsmittel gegen die Massnahmen.

Untersuchungshaft und weitere Zwangsmassnahmen

Untersuchungshaft setzt grundsätzlich dringenden Tatverdacht, einen gesetzlichen Haftgrund und Verhältnismässigkeit voraus. Haftgründe sind etwa Flucht- oder Kollusionsgefahr. Über die Haft entscheidet das Zwangsmassnahmengericht.

Die Verteidigung prüft Haftvoraussetzungen, beantragt gegebenenfalls Haftentlassung und schlägt geeignete Ersatzmassnahmen vor, etwa Meldepflichten oder Kontaktverbote. Wegen kurzer Fristen ist rasches Handeln wichtig.

Strafbefehl und gerichtliches Verfahren

Ein Strafbefehl ergeht ohne ordentliche Hauptverhandlung. Ohne gültige Einsprache wird er zum rechtskräftigen Urteil. Die Einsprachefrist beträgt grundsätzlich zehn Tage ab Zustellung. Vorwurf, Sanktion, Kosten und Nebenfolgen sollten deshalb sofort geprüft werden.

Nach einer Einsprache kann die Staatsanwaltschaft weitere Beweise erheben, das Verfahren einstellen, einen neuen Strafbefehl erlassen oder Anklage erheben. Wir begleiten das weitere Verfahren, die Hauptverhandlung und geeignete Rechtsmittel.

Wirtschaftsstrafrecht

Wirtschaftsstrafverfahren betreffen etwa Betrug, Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, Urkundenfälschung oder Geldwäscherei. Häufig sind umfangreiche Geschäftsunterlagen und Verantwortlichkeiten innerhalb eines Unternehmens zu untersuchen.

Wir ordnen die Akten und berücksichtigen neben dem Strafvorwurf mögliche gesellschafts-, arbeits- und aufsichtsrechtliche Folgen für Personen und Unternehmen. Unter gesetzlichen Voraussetzungen können neben verantwortlichen Organen auch Unternehmen strafrechtlich belangt werden.

Gewalt und Sexualstrafrecht

Bei Körperverletzung, Drohung, Nötigung und Sexualdelikten ist eine sorgfältige Beweiswürdigung entscheidend. Aussagen, Nachrichten, medizinische Unterlagen und digitale Spuren müssen auf Aussagekraft und rechtmässige Erhebung geprüft werden. Dabei sind die Unschuldsvermutung und die Schutzrechte mutmasslicher Opfer zu beachten.

Strassenverkehrsstrafrecht

Geschwindigkeitsüberschreitungen, Fahrunfähigkeit oder Unfälle können neben dem Strafverfahren ein separates Administrativverfahren auslösen. Strafrechtliche Sanktionen und Führerausweisentzug werden von unterschiedlichen Behörden beurteilt. Eine abgestimmte Vertretung berücksichtigt deshalb beide Verfahren und deren gegenseitige Auswirkungen.

Vertretung

Vertretung von Geschädigten und Opfern

Geschädigte können Anzeige erstatten und sich unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Privatklägerschaft beteiligen. Dazu können Akteneinsicht, Beweisanträge sowie Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche gehören. Opfer verfügen über zusätzliche Schutzrechte.

Wir unterstützen bei der Anzeige, begleiten Einvernahmen und vertreten Ansprüche im Strafverfahren. Zivilansprüche können dabei nur behandelt werden, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ihre Rechte im Blick

Folgen eines Strafverfahrens

Neben Busse, Geld- oder Freiheitsstrafe können Massnahmen, Strafregistereinträge, Vermögenseinziehungen sowie berufliche oder ausländerrechtliche Folgen drohen. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht berücksichtigt diese Auswirkungen ebenso wie Kosten- und Entschädigungsfragen. Bei Einstellung oder Freispruch sind mögliche Entschädigungsansprüche zu prüfen.

Persönliche Rechtsberatung

Anwalt für Strafrecht in Zürich – unsere Schwerpunkte

Wir übernehmen die Verteidigung ab der ersten Einvernahme, bei Hausdurchsuchungen und Haftverfahren sowie vor Gericht. Wir prüfen Strafbefehle, Urteile und Rechtsmittel und vertreten Geschädigte. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit Fristen gewahrt, Beweise gesichert und die nächsten Schritte vorbereitet werden können.