Unsere Rechtsgebiete

Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Offene Forderungen, Betreibungen und finanzielle Krisen erfordern rasches Handeln. Gläubiger müssen Ansprüche sichern – Schuldner und Unternehmensorgane Einwendungen, Sanierungsmöglichkeiten und gesetzliche Pflichten prüfen.

Beratung & Vertretung

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht in der Schweiz

Das SchKG regelt die zwangsweise Durchsetzung von Geldforderungen durch Pfändung, Pfandverwertung oder Konkurs. Welche Betreibungsart gilt, hängt insbesondere vom Schuldner und der Forderung ab.

Eine Betreibung beweist nicht, dass eine Forderung besteht. Bei Rechtsvorschlag muss der Gläubiger diesen gerichtlich beseitigen, bevor das Verfahren fortgesetzt werden kann.

Als Anwalt für Konkursrecht in Zürich vertreten wir Unternehmen, Privatpersonen und Gläubiger. Wir beurteilen Forderungen, Vollstreckungstitel, wirtschaftliche Ausgangslage und Haftungsrisiken und stimmen die nächsten Schritte darauf ab.

Wobei wir sie begleiten

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht: Unsere Leistungen

Betreibung Zahlungsbefehl und Rechtsvorschlag

Nach dem Betreibungsbegehren stellt das Betreibungsamt einen Zahlungsbefehl zu. Wer die Forderung bestreitet, kann grundsätzlich innerhalb von zehn Tagen Rechtsvorschlag erheben. Eine Begründung ist in der Regel nicht erforderlich. Rechtsvorschlag ist grundsätzlich mündlich oder schriftlich beim Betreibungsamt möglich. Ein Anwalt für Konkursrecht prüft Betrag, Forderungsgrund, Zuständigkeit und Einwendungen und wahrt die notwendigen Fristen.

Rechtsöffnung und Forderungsprozess

Ein vollstreckbarer Entscheid kann zur definitiven Rechtsöffnung berechtigen, eine unterschriebene Schuldanerkennung zur provisorischen Rechtsöffnung. Ohne geeigneten Titel ist grundsätzlich ein Forderungsprozess nötig. Entscheidend sind Inhalt und Beweiskraft der Unterlagen. Schuldner müssen zulässige Einwendungen rechtzeitig vorbringen; je nach Verfahren gelten unterschiedliche Anforderungen. Nach provisorischer Rechtsöffnung kann eine Aberkennungsklage erforderlich sein; dafür gelten kurze Fristen.

Pfändung und Pfandverwertung

Bei der Pfändung erfasst das Betreibungsamt pfändbares Einkommen und Vermögen. Gesetzlich geschützte Gegenstände und das betreibungsrechtliche Existenzminimum bleiben berücksichtigt. Pfandgesicherte Forderungen werden grundsätzlich durch Verwertung des Pfands vollstreckt. Fehlerhafte Verfügungen können mit betreibungsrechtlicher Beschwerde angefochten werden. Häufig gilt eine zehntägige Frist, weshalb Entscheide sofort geprüft werden sollten.

Konkursrecht Schweiz

Insbesondere die gesetzlich erfassten, im Handelsregister eingetragenen Schuldner unterliegen der Konkursbetreibung. Nach Konkursandrohung kann die Konkurseröffnung beantragt werden. Das pfändbare Vermögen dient dann grundsätzlich der gemeinsamen Befriedigung der Gläubiger. Forderungen sind mit Belegen anzumelden. Ein Rechtsanwalt für Konkursrecht begleitet Forderungseingaben, prüft den Kollokationsplan über Zulassung und Rang und vertritt bei Kollokationsklagen.

Durchsetzung und Sicherung von Gläubigeransprüchen

Bei einem gesetzlichen Arrestgrund können Vermögenswerte vorläufig gesichert werden. Forderung, Arrestgrund und Vermögensgegenstände sind glaubhaft zu machen; anschliessend müssen Betreibung oder Klage fristgerecht weitergeführt werden. Gläubigerschädigende Vermögensübertragungen können unter gesetzlichen Voraussetzungen angefochten werden. Sicherheiten, Verrechnung und auffindbare Aktiven beeinflussen die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten.

Verteidigung gegen ungerechtfertigte Betreibungen

Rechtsvorschlag stoppt die Betreibung zunächst, entfernt aber den Registereintrag nicht. Je nach Sachlage kommen eine gerichtliche Klärung des Forderungsbestands, Aufhebung oder Einstellung der Betreibung sowie ein Gesuch um Nichtbekanntgabe an Dritte infrage. Wir prüfen Voraussetzungen und Beweise.

Nachlassstundung und Unternehmenssanierung

Eine gerichtliche Nachlassstundung kann Zeit für Sanierung oder Nachlassvertrag schaffen. Ein Sachwalter überwacht grundsätzlich das Verfahren. Ein Nachlassvertrag kann eine Dividendenzahlung oder Vermögensabtretung vorsehen und benötigt gesetzliche Mehrheiten sowie gerichtliche Bestätigung. Aussergerichtliche Lösungen erfordern belastbare Finanzierung und abgestimmte Gläubigervereinbarungen.

Insolvenzrecht Schweiz und Unternehmenskrise

Das Insolvenzrecht Schweiz umfasst neben dem SchKG gesellschaftsrechtliche Krisenpflichten. Drohende Zahlungsunfähigkeit, Kapitalverlust und Überschuldung erfordern unterschiedliche Schritte. Auch Arbeits-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht können betroffen sein. Ein Anwalt für Insolvenzrecht prüft mit finanziellen Fachpersonen Liquidität, Finanzierung und Sanierungsoptionen, etwa Kapitalzufuhr, Forderungsverzicht oder Nachlassverfahren.

Überschuldung, Insolvenzrecht und Organpflichten

Eine insolvenzrechtliche Überschuldung ist von einem Liquiditätsengpass zu unterscheiden. Besteht begründete Besorgnis, dass Aktiven die Verbindlichkeiten nicht decken, muss der Verwaltungsrat einer Aktiengesellschaft die gesetzlich vorgeschriebenen Zwischenabschlüsse erstellen und prüfen lassen. Die laufende Überwachung der Liquidität bleibt eine eigenständige Organpflicht. Bei bestätigter Überschuldung ist grundsätzlich das Gericht zu benachrichtigen. Ausnahmen bestehen nur unter gesetzlichen Voraussetzungen, etwa bei ausreichenden Rangrücktritten. Verspätetes Handeln kann persönliche Haftungsrisiken auslösen. Auch eine begründete Sanierungsaussicht kann innerhalb enger gesetzlicher Grenzen einen Aufschub rechtfertigen, sofern Gläubiger nicht zusätzlich gefährdet werden.

Strategisch beraten

Fachanwalt für Insolvenzrecht in der Schweiz

Die Bezeichnung Fachanwalt für Insolvenzrecht ist vor allem aus Deutschland oder Österreich bekannt. Wer einen Fachanwalt für Insolvenzrecht sucht, sollte in der Schweiz auf Erfahrung mit SchKG, Gesellschaftsrecht und Sanierungsverfahren achten. Wir prüfen die konkreten Verfahrens- und Organpflichten.

Ihre Rechte im Blick

Internationale Insolvenzfälle

Bei Vermögen, Gesellschaften oder Gläubigern in mehreren Staaten sind Zuständigkeit und Anerkennung ausländischer Insolvenzentscheide zu klären. Das schweizerische IPRG und SchKG beeinflussen den Zugriff auf Vermögenswerte in der Schweiz. Eine frühe Koordination hilft, widersprüchliche Schritte in verschiedenen Staaten zu vermeiden.

Persönliche Rechtsberatung

Anwalt für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht in Zürich

Wir vertreten in Betreibungen, Rechtsöffnungs-, Arrest- und Konkursverfahren sowie bei Pfändungen und Kollokationsstreitigkeiten. Unternehmen und Organe beraten wir zu Überschuldung, Sanierung und Nachlassverfahren. Nehmen Sie frühzeitig Kontakt auf, damit Forderungen, Fristen und Handlungsmöglichkeiten rechtzeitig geprüft werden können.